Fahrradmitnahme im RBA

Allgemein
Einige Strecken lassen sich gut mit dem Rad zurücklegen. Wenn die Wege einmal zu lang sind, nehmen wir nicht nur Sie, sondern auch Ihr Fahrrad auf vielen Linien gerne mit. Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.
Was Sie über die Fahrradmitnahme im RBA noch wissen sollten
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.
Zusammengefaltete Falträder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Bestimmungen. Fahrräder mit Motor oder Sonderkonstruktionen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Tandems und E-Bikes/Pedelecs mit einem Gewicht von bis zu 40 kg sind zugelassen.
Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme
Kostenpflichtige Mitnahme
Montags bis freitags an Werktagen ist die Fahrradmitnahme zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr nur in Verbindung mit einem Einzelfahrschein Fahrrad der entsprechenden Preisstufe oder bei regelmäßigen Fahrten mit einer Jahreskarte Fahrrad möglich. Für die Inhaber einer BahnCard 100 erfolgt die Mitnahme eines Fahrrades in den Zügen der DB Regio grundsätzlich kostenlos.
In den Fahrzeugen folgender Verkehrsunternehmen ist im RBA an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr die kostenpflichtige Fahrradmitnahme gestattet:
Verkehrsunternehmen | Linien |
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RBA | alle Linien |
RBI | alle Linien |
Sie haben weitere Fragen?
Rufen Sie direkt beim verantwortlichen Verkehrsunternehmen an. Eine Übersicht der Verkehrsunternehmen im RBA finden Sie hier.
Diese helfen Ihnen sehr gerne weiter.